Über 500 erfolgreiche Partnerschaftsüberwachungen durch Detektive der Firma ULLY & ULLY bestätigten zu 90 Prozent den jeweiligen Verdacht der Auftraggeber oder Auftraggeberinnen.
Zur Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse braucht es unseren professionellen Detektiv-Einsatz, denn ein Verdacht allein reicht nicht für eine gerichtsverwertbare Beweisführung.
Beweise sind erforderlich zum Nachweis einer „außerehelichen Beziehung“, zur Dokumentation einen Unterhalt reduzierenden „neuen Wirtschaftsgemeinschaft“, sowie zur Gewissheit in einer „bestehenden Lebensgemeinschaft“.
Auch nach dem Eherechts-Änderungsgesetz von 1999 bleibt eine „außereheliche Beziehung“ die häufigste Eheverfehlung und berechtigt den anderen Ehepartner, die Scheidung zu begehren. Der auf Scheidung wegen Verschuldens klagende Teil, muss ein „ehewidriges Verhalten“ des anderen Ehepartners nachweisen.
Bei erfolgreicher Beweisführung sind in vielen Fällen die Detektivkosten, den Auftraggebenden von den ehestörenden Personen, im Wege des Schadenersatzes zu erstatten.
2009 verfasst unsere Tochter, Frau Maga. Silvia Ully, zur Erlangung des Grades einer Magistra der Naturwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Psychologie, ihre Diplomarbeit zum Thema:
„Außereheliche Beziehungen: Geheimhaltungsverfahren - Ehedauer - Scheidung“.
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wurde das von Berufsdetektiven der Firma ULLY & ULLY beobachtete Verhalten von 306 anonymisierten Personen, welche sich im Zeitraum von 1983 bis 2009 in einer außerehelichen Beziehung befinden, analysiert. Themenschwerpunkte der Untersuchung sind dabei das Geheimhaltungsverfahren, die Ehedauer bis zu einer außerehelichen Beziehung, und die Konsequenz Scheidung nach einer außerehelichen Beziehung.
Mit den soziodemografischen Variablen (Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Wohnortgröße), den ehespezifischen Variablen (Ehedauer bis zum Auftreten der außerehelichen Beziehung, Scheidung, Gesetzeslage, Kinderanzahl, Alter des jüngsten Kindes), den finanzspezifischen Variablen (Erwerbstätigkeit, Einkommen) und den psychologischen Variablen (Arbeitsplatzgelegenheit, Arbeitsstatus) können statistische Ergebnisse und die Ausprägung zum Geheimhaltungsverfahren dargestellt werden.