Jeder Detektiv Einsatz erfordert die Analyse der jeweiligen Auftragsinformation, dazu eine individuelle und professionelle Beratung, sowie unsere Erfahrung zur Erreichung des Auftragszieles.
Die Erstberatung zu Ihrer Anfrage sowie unsere Kostenschätzung dazu ist kostenlos. Als auftraggebende Person oder Firma können Sie eine Vollmacht jederzeit widerrufen, sowie das Honorar durch vereinbarte Limits begrenzen.
Wir Berufsdetektive der Firma ULLY & ULLY verfügen über die entsprechende Befähigung und die Zuverlässigkeit, sowie die Jahrzehnte lange Erfahrung bei der gewerbsmäßigen Ausübung von Detektiv Arbeiten.
Unser Honorar entspricht den jeweiligen Anforderungen und ist ein fixer Stundensatz inklusive Nebenkosten, welcher mit unserer transparenten Honorarvereinbarung und Vollmacht mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin vereinbart wird.
Bei erfolgreicher Beweisführung sind in vielen Fällen die Detektivkosten, den Auftraggebenden als Kostenersatz vom Verursacher zu ersetzen. Das heißt, die Auftraggebenden können die Detektivkosten, von einer ehestörenden Person, vom Verursacher einer Sachbeschädigung, bei Besitzstörung, bei Urheberrechtsverletzungen, und dergleichen, als vorprozessualen Schadenersatz begehren.